Ankommen & Behörden

Nach dem Umzug ummelden: Frist, Unterlagen und Reihenfolge

Melde zuerst deinen Wohnsitz an. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach dem Einzug; anschließend kannst du viele weitere Adressänderungen gebündelt erledigen.

1. Wohnsitz anmelden

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Üblicherweise brauchst du ein Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung. Welche Terminbuchung oder zusätzlichen Unterlagen deine Behörde verlangt, steht auf ihrer offiziellen Website.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist nicht der Mietvertrag. Sie bestätigt den tatsächlichen Einzug und enthält unter anderem Anschrift, Einzugsdatum sowie die Namen der meldepflichtigen Personen.

2. Amtliche Daten und Beiträge ändern

Prüfe anschließend Fahrzeugpapiere, Bewohnerparken und den Rundfunkbeitrag. Ziehen mehrere Menschen zusammen, muss beim Rundfunkbeitrag nicht automatisch jede Person einen eigenen Beitrag zahlen. Verwende dafür ausschließlich die offiziellen Formulare.

3. Vertragspartner informieren

Arbeite die Adressen am besten in Gruppen ab:

  • Arbeitgeber, Bank, Versicherungen und Krankenkasse
  • Strom, Internet, Mobilfunk und Abonnements
  • Ärzte, Bildungseinrichtungen und Vereine
  • Versandkonten, Kundenkarten und private Kontakte

Ein Nachsendeauftrag fängt vergessene Absender zeitweise auf, ersetzt die direkte Adressänderung aber nicht.

Wenn die Frist schon läuft

Warte nicht auf perfekte Unterlagen. Prüfe sofort die Terminlage deiner Meldebehörde und dokumentiere deine Bemühungen. Jelunor zeigt die Anmeldung nach einem bereits erfolgten Umzug weiter oben im Plan, damit sie nicht zwischen erledigten Vorbereitungen untergeht.

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